Steuerungen RZ7
Die Bauregelliste des DIBt fordert für Feuerschutzabschlüsse einen Verwendbarkeitsnachweis (eine deutsche bauaufsichtliche Zulassung oder eine europäische technische Zulassung).
In diesen Zulassungen wird eine Feststellanalage gefordert, wenn die Systeme im Betriebsfall offen gehalten werden sollen. Die Feststellanlage muss dafür geeignet sein. Deren Verwendbarkeit ist mit einer bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.